Schwarzarbeit

Schwarzarbeit kann für Bauherren teuer werden. Schwarzarbeit ist illegal!

Doch machen sich Bauherren nicht grundsätzlich strafbar, wenn sie Handwerkern in die schwarze Kasse zahlen. "Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeitsdienste sind erlaubt", erklärt Bernd Pütz vom Verband der Privaten Bausparkassen, "auch wenn Geld fließt." Nur wer vorsätzlich Dunkelmänner beschäftigt, handelt gegen das Gesetz. Doch der Verband warnt: Der Preisvorteil bei Schwarzarbeit kann Bauherren teuer zu stehen kommen. "Baumaßnahmen wie Elektroinstallationen oder Heizungseinbau sollten in jedem Fall vom Fachmann erledigt werden", rät Bernd Pütz. Brennt das Haus durch einen Kurzschluss ab, weil dem Schwarzarbeiter bei der Elektroinstallation ein Fehler unterlaufen ist, zahlt keine Versicherung. Die Haftungsfrage stellt sich auch, wenn nachträglich Baumängel wie Mauerrisse auftreten. Ein offiziell beauftragtes Unternehmen kann dafür belangt werden, der Kumpel aus dem Schützenverein hingegen nicht. Wird bei kleineren Baumaßnahmen auf Freundschaftshilfe gesetzt, sollte der Bauherr mit seiner Bauherren-Haftpflicht für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen. Pütz: "Sonst wird es richtig teuer, wenn der Nachbar vom Gerüst stürzt."

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